Externer Verkehrsleiter Güterkraftverkehr

 

Nach dem Güterkraftverkehrsgesetz unterliegen alle gewerblichen Gütertransporte über 3,5t zul. Gesamtmasse inkl. Anhänger der Erlaubnisspflicht gemäß GüKG. 

Achtung, dies trifft oft auch auf Lohunternehmer zu, die vermeintlich lanwirtschaftliche Transporte ausführen.


Um in Deutschalnd eine Erlaubnissurkunde für den gewerblichen Güterverkehr bzw. in der Europäischen Union eine EU- Lizenz zu erlangen, bedarf es nach VO (EU) 1071/2009 den sogenannten Verkehrsleiter, welcher dieFachliche Eignung besitzt und die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leitet.

Güterkraftverkehrsunternehmen, die nicht selbst einen internen Verkehrhrsleiter besitzen, haben die Möglichkeit über einen externen Verkehrsleiter ebenfalls der Erlaubnisspflicht gerecht zu werden.

Wir bieten Ihnen einen solchen externen Verkehrsleiter an. Gemeinsam mit unseren Partnerunternehmen verhelfen wir Ihnen somit zu Ihrer Transportlizenz.

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne!